Bestehen nach den Feststellungen des technischen Sachverständigen durch die Rekonstruktion des Verkehrsunfalls Zweifel daran, dass es bei einem Unfall zu einer Verletzung der Halswirbelsäule gekommen ist und kann die Verletzung auch durch ein medizinisches Gutachten nicht nachgewiesen werden, so besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Vorliegend hatte der Sachverständige nachvollziehbar festgestellt, dass das gegnerische Fahrzeug bei dem Linksabbiegevorgang mit einer Kollisionsgeschwindigkeit von etwa 7 - 10 km/h auf den Personenkraftwagen, in dem die Baifahrerin saß, gefahren ist.
Hierbei ergab sich eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von etwa 5 bis 7 km/h.
Diese nur geringfügig wirkenden Kräfte deuten nicht auf die Entstehung einer Verletzung der Halswirbelsäule hin.
Vorliegend hatte der Sachverständige nachvollziehbar festgestellt, dass das gegnerische Fahrzeug bei dem Linksabbiegevorgang mit einer Kollisionsgeschwindigkeit von etwa 7 - 10 km/h auf den Personenkraftwagen, in dem die Baifahrerin saß, gefahren ist.
Hierbei ergab sich eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von etwa 5 bis 7 km/h.
Diese nur geringfügig wirkenden Kräfte deuten nicht auf die Entstehung einer Verletzung der Halswirbelsäule hin.
AG Aachen, 28.05.2009 - Az: 112 C 581/07
ECLI:DE:AGAC1:2009:0528.112C581.07.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


