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Keine Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich ist die Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen an Mietwagenunternehmen oder Reparaturwerkstätten wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unwirksam, wenn mit der Abtretung die geschäftsmäßige Durchsetzung der Ansprüche ermöglicht

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