Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.099 Anfragen

Wer auf dem Motorrad keine Schutzkleidung trägt, kriegt weniger Schmerzensgeld!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Motorradfahrer bei einem unverschuldeten Unfall keine Schutzkleidung sondern lediglich einen Helm getragen. Infolge des Unfalls kam es zu erheblichen Verletzungen an den Beinen, die mit Schutzkleidung zumindest erheblich geringer ausgefallen wären. Aus diesem Grund hatte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Schmerzensgeld gekürzt - zu Recht befand das Gericht. Das Fehlen der Schutzkleidung ist auch ohne gesetzliche Verpflichtung anspruchsmindernd im Wege des Mitverschuldens (Verschuldens gegen sich selbst) zu berücksichtigen.


OLG Brandenburg, 23.07.2009 - Az: 12 U 29/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant