Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.181 Anfragen

Wirtschaftlicher Totalschaden - 130% Grenze ist fest!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130% übersteigen. In diesem Fall ist nur der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Diese Grenze muss nicht weiter gedehnt werden. Auch eine Überschreitung von 1,7% ist insoweit nicht geringfügig.


AG München, 20.05.2009 - Az: 345 C 4756/09

Dr. Jens-Peter VoßTheresia DonathPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler