Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.353 Anfragen

Wirtschaftlicher Totalschaden - 130% Grenze ist fest!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130% übersteigen. In diesem Fall ist nur der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Diese Grenze muss nicht weiter gedehnt werden. Auch eine Überschreitung von 1,7% ist insoweit nicht geringfügig.


AG München, 20.05.2009 - Az: 345 C 4756/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant