Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.779 Anfragen

Einsatzfahrzeuge müssen damit rechnen, nicht rechtzeitig wahrgenommen zu werden!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Will ein Einsatzfahrzeug mit eingeschalteten Sondersignalen bei Rot in den Kreuzungsbereich einfahren, so muss der Fahrer damit rechnen, dass er von anderen Verkehrsteilnehmern ggf. nicht rechtzeitig wahrgenommen wird.

Auch bei der Nutzung von Sondersignalen i.S.v. § 38 Abs. 1 StVO ist der Fahrer eines Rettungswagens verpflichtet, sich langsam in den Kreuzungsbereich hineinzutasten und sorgfältig zu beobachten, ob sein Sondersignal von allen anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wird. Dies gilt umso mehr, wenn die für ihn geltende Ampel "rot" zeigte, weil deshalb damit zu rechnen ist, dass der den Fahrtweg des Rettungswagens querende Verkehr sich ohne Wahrnahme des Sondersignals in Vorfahrt wähnt.

Fahrer und Halter des Einsatzfahrzeuges haften daher mit 80%, wenn der Fahrer trotz roter Ampel mit 55 km/h in eine Kreuzung einfährt und es in der Folge zu einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommt, der die Warnsignale zu spät bemerkt hat.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant