Nur dann, wenn weitere Anzeichen erkennbar sind, dass ein von links herannahender und rechts blinkender Pkw auch tatsächlich nach rechts in eine Einmündung abbiegen wird, darf sich ein Autofahrer, der aus der untergeordneten Einmündung in die Hauptstrasse einfahren will, darauf verlassen, dass der blinkende Pkw auch tatsächlich abbiegen wird. Auf ein Abbiegen kann bei einer
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OLG München, 06.03.2009 - Az: 10 U 4439/08
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