Wird ein Auto auf der Autobahn aufgrund eines Motordefekts immer langsamer, so muss der Fahrer durch rechtzeitiges Einschalten der Warnblinkanlage die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer warnen. Andernfalls haftet ein Fahrer, der auf das langsame Fahrzeug auffährt, nur für ein Drittel des Schadens.
KG, 31.07.2008 - Az: 12 U 5/08
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