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In der Abbiegespur besser nicht Überholen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es stellt einen erheblicher Verkehrsverstoß dar, wenn die Abbiegespur zum Überholen genutzt wird. Bei einem Unfall muss der so Überholende daher stets haften. Im vorliegenden Fall wurde der Schaden 40:60 für den Überholenden geteilt, da der verunfallte Wagen offenbar zunächst die Absicht hatte,

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Natalie Reil, Landshut