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Unfallbedingte Wertminderung auch bei sieben Jahre altem Fahrzeug!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine unfallbedingte Wertminderung kann auch bei einem sieben Jahre alten Pkw mit einer Laufleistung von 123.112 km auftreten. Moderne Fahrzeuge haben nach sieben Jahren allenfalls etwa die Hälfte der durchschnittlichen Lebensdauer erreicht. Zudem kann bei solchen Fahrzeugen eine Laufleistung von weit mehr als 200.000 km erwartet
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