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Keine Nutzungsentschädigung, wenn Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erstattet werden
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Steht nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs dem Geschädigten ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung und werden ihm die Kosten für dessen Anmietung erstattet, so kann ihm eine Nutzungsentschädigung schon mangels eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils nicht zugebilligt werden.
BGH, 04.12.2007 - Az: VI ZR 241/06
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