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Grundloses Abbremsen und Auffahrunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar spricht der Anscheinsbeweis bei einem Auffahrunfall gegen den Auffahrenden, dies betrifft jedoch nur Standardsituationen. Beruht die Unfallursache auf dem Verantwortungsbereich des Vorausfahrenden, so liegt keine solche Situation vor.
Vorliegend hatte der Vorausfahrende kurz vor dem Unfall ca. 10 Meter nach dem Anfahren an einer auf Grün umschaltenden Ampel ohne ersichtlichen Grund stark abgebremst. Das nachfolgende Fahrzeug war deshalb aufgefahren. Das Gericht sprach dem Vorausfahrenden die alleinige Schuld an diesem Unfall zu.


OLG Frankfurt, 02.03.2006 - Az: 3 U 220/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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