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Nutzungsausfallentschädigung auch bei Eigenreparatur

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Zeit der Reparatur steht dem Geschädigten auch bei Eigenreparatur eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn in diesem Zeitraum kein Mietwagen in Anspruch genommen wurde. Maßgeblich ist die mittels Sachverständigengutachten ermittelte voraussichtliche Reparaturdauer. Auch bei einer etwaigen eigenen Begutachtung

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OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - Az: I-1 U 210/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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