Im vorliegenden Fall kam es zu einem wirtschaftlichen Totalschaden durch einen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen. Dies ergab eine nach dem Unfall durchgeführte DNA-Sequenzanalyse. Die Autofahrerin hatte behauptet, im Wald wäre urplötzlich ein Tier in der Größe eines Hasen unter einen Vorderreifen ihres Pkw gekommen. Dadurch sei das Kraftfahrzeug ins Schleudern
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LG Coburg, 29.06.2010 - Az: 23 O 256/09
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