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Bremsen für Ente ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte eine Autofahrerin aufgrund einer Ente, die sich auf der Straße befand, so stark gebremst, daß die Autofahrerin einen Auffahrunfall verursachte, weil eine nachfolgende Autofahrerin nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.

Die Verursacherin musste für 1/4 des Schadens aufkommen.

Denn die Verursacherin hätte versuchen müssen, die Ente mittels Hupen zu vertreiben. Unter Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs hätte es einer geübten Fahrerin möglich sein müssen, binnen 3-5 Sekunden situationsgerecht zu handeln. Der Unfall hätte daher von der Fahrerin vermieden werden können.


BayObLG - Az: 24 U 327/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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