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Kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung eines Pick-up

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Pkw sind danach solche Kraftfahrzeuge (Kfz), die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschl. Fahrer) geeignet und bestimmt sind.

Ob ein Kfz nach Bauart und Ausstattung hierzu oder zur Beförderung von Gütern bestimmt ist (dann Lkw, § 4 Abs. 4 Nr. 3 PBefG), ist anhand seiner objektiven Beschaffenheit unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu beurteilen.

Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung z.B. die Zahl der Sitzplätze, die Größe der Ladefläche, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers.

Dies gilt nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mit Wirkung ab dem 01. Mai 2005 auch für Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t (BFH, 09.04.2008 - Az: II R 62/07).

Dabei kann kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vornherein allein entscheidend angesehen werden, mag auch einzelnen Merkmalen ein besonderes Gewicht zukommen und eine Zuordnung als Pkw oder anderes Fahrzeug besonders nahe legen (BFH, 07.11.2006 - Az: VII B 79/06).

Die Einstufung des Fahrzeugs durch die Verkehrsbehörde hat dagegen kraftfahrzeugsteuerrechtlich keine Bindungswirkung (BFH, 21.08.2006 - Az: VII B 333/05).

Im zu entscheidenden Fall handelte es sich daher bei dem fraglichen aus den USA importierten Pick-Ups kraftfahrzeugsteuerrechtlich um einen Pkw und nicht um ein „anderes Fahrzeug“ i.S. des § 8 Nr. 2 KraftStG, insbesondere nicht um einen Lkw wie vom Eigner geltend gemacht.


FG Düsseldorf, 24.04.2009 - Az: 8 K 4063/08 Verk

ECLI:DE:FGD:2009:0424.8K4063.08VERK.00

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