Damit ein Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerrechtlich als LKW eingestuft werden kann, ist es unverzichtbar, daß eine Abtrennung zwischen Fahrgast- und Laderaum vorhanden ist. Fehlt diese, so liegt steuerrechtlich ein PKW vor.
FG Berlin, 25.01.2006 - Az: 6 K 6319/05
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