Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.167 Anfragen

Vorsatz bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll Vorsatz bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315 c I Nr. 1 StGB angenommen werden, so muss sich dies auf alle Tatumstände beziehen.

Vorsatz ist deshalb nicht nur für die Kenntnis der Fahrunsicherheit, sondern auch bezüglich der konkreten Gefahr erforderlich.

Der Täter muss die Umstände kennen, die den Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als nahe liegende Möglichkeit erscheinen lassen und diese Gefahrenlage zumindest billigend in Kauf nehmen.

Andernfalls kann lediglich Fahrlässigkeit angenommen werden.


BGH, 09.09.2014 - Az: 4 StR 365/14

Hont Péter HetényiAlexandra KlimatosDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant