Aufbauseminar nach Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit während der Probezeit!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Betroffene hatte während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen (unerlaubter Überholvorgang). Diese Verkehrsordnungswidrigkeit, die zu einer Punkteeintragung ins Verkehrszentralregister (VZR) geführt hat, berechtigt die zuständige Behörde eine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen.
VG Augsburg, 10.10.2012 - Az: AU 7 S 12/1189
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