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Wenn der Krankenwagen ohne Blaulicht und Sirene über die rote Ampel fährt ...

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Rettungswagen darf nur dann das an sich zum Halten verpflichtende rote Ampellicht überfahren und nach § 38 Abs.1 Satz 2 StVO freie Bahn für sich in Anspruch nehmen, wenn dessen Fahrer sowohl blaues Blinklicht als auch Einsatzhorn in Betrieb gesetzt hatte.
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Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

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