Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.740 Anfragen

Wie definiert sich „Liegengeblieben“?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann sich ein Fahrzeug gleichgültig weshalb aus eigener Kraft nicht mehr fort oder aus dem Verkehrsbereich wegbewegen, so ist es „liegengeblieben“.

Dies betrifft Fälle, in denen sich das Fahrzeug entweder gegen den Willen des Fahrzeugführers nicht mehr bewegt werden kann oder dieser aus (primär im Fahrzeug liegenden) Umständen gezwungen ist, sein Fahrzeug anzuhalten.

Der Zustand „liegengeblieben“ ist daher ein unfreiwilliges Halten.


OLG Celle, 12.12.2007 - Az: 14 U 80/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Die Welt online

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.740 Beratungsanfragen

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin

Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.

Verifizierter Mandant