Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.520 Anfragen

Frisierter Roller kann verschrottet werden!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend wurde ein frisierter Roller polizeilich sichergestellt. Bei dem Motorroller wurde die Abgasanlage durch den Betrieb mit einem unzulässigen Auspuffkrümmer und der Luftfilter derart technisch verändert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten werden konnte.

Im Wege einer Versteigerung oder eines freien Verkaufs fand sich kein zuverlässiger Käufer, der den Roller nicht in dem in unzulässiger Weise veränderten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr fährt.

Daher durfte das Fahrzeug verschrottet werden. Es ist der Polizei nicht zumutbar, den Roller wieder in den technisch ursprünglichen Zustand bringen zu lassen.

Die Verwertung und Vernichtung des Motorrollers findet ihre Rechtsgrundlage in § 24 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 POG i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 3 POG. Die Voraussetzungen dieser Vorschriften waren vorliegend gegeben.


VG Mainz, 15.05.2008 - Az: 1 K 825/07.MZ

ECLI:DE:VGMAINZ:2008:0515.1K825.07.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.520 Beratungsanfragen

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant