Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 419.648 Anfragen

Polizist kann ein komischer Vogel sein

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Redewendung vom "seltsamen" oder "komischen Vogel" ist kein ehrenrühriger Bedeutungsinhalt beizumessen. Dieser bezeichnet seit jeher nicht mehr und nicht weniger als einen sonderbaren, (ver-)wunderlichen, eigentümlichen, merkwürdigen, befremdlichen oder mitunter auch "kauzigen" Menschen. Die Annahme einer Beleidigung scheitert damit schon am äußeren Deliktstatbestand.


OLG Bamberg, 11.06.2008 - Az: 3 Ss 64/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant