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Verkehrskontrolleure als Wegelagerer bezeichnen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden die Polizeibeamten anläßlich einer Verkehrskontrolle von einem Fahrer als Wegelagerer bezeichnet, so ist dies keine strafbare Beleidigung, sofern nicht auszuschließen ist, daß hiermit nur Kritik an der Verfolgung und Ahndung oder Unmut über häufige Kontrollen zum Ausdruck gebracht werden sollte. In diesem Fall ist die Bezeichnung vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.


BayObLG, 20.10.2004 - Az: 1 St RR 153/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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