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Oldtimer-Handel im Stall?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist unzulässig, einen Handel mit Oldtimer-Traktoren in einem ehemaligen Stall zu betreiben. Unerheblich ist hierbei, ob die Fahrzeuge früher in der Landwirtschaft verwendet wurden, da ein Kfz-Handel mit der Landwirtschaft grundsätzlich keine Berührungspunkte hat.
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