Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Oldtimer-Handel im Stall?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist unzulässig, einen Handel mit Oldtimer-Traktoren in einem ehemaligen Stall zu betreiben. Unerheblich ist hierbei, ob die Fahrzeuge früher in der Landwirtschaft verwendet wurden, da ein Kfz-Handel mit der Landwirtschaft grundsätzlich keine Berührungspunkte hat.


VG Koblenz, 19.04.2005 - Az: 1 K 3516/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant