Will ein Fahrer an einem stehenden Müllfahrzeug vorbeifahren, so ist ein ausreichender Abstand einzuhalten, da damit zu rechnen ist, daß die Fahrertür zum Einsteigen geöffnet wird, wenn ein Müllarbeiter in Richtung Fahrerhaus geht. Wird lediglich ein Abstand von 90 cm beim Vorbeifahren eingehalten
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KG, 14.10.2004 - Az: 12 U 71/04
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