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„Wissen Sie was, Sie können mich mal ...“

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Autofahrer zu dieser Äußerung gegenüber einer Politesse während einer Diskussion um einen Strafzettel wegen Falschparkens hinreißen lassen. In der Folge wurde der Autofahrer nach entspr. Anzeige wegen Beleidigung verurteilt. Das OLG hob die Entscheidung jedoch wieder auf, da der geäußerte Satz nicht zwangsläufig mit

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OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - Az: 1 Ss 46/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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