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Schäden in der Waschanlage - Wer muss was beweisen?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist Sache des Geschädigten, zu beweisen, daß ein Schaden tatsächlich beim Waschvorgang eintrat und auf ein Verschulden des Betreibers zurückzuführen ist. Kann nachgewiesen werden, daß der Schaden in der Waschanlage entstand, so kann auf die Pflichtverletzung des Betreibers geschlossen werden, wenn

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LG Bochum - Az: 10 S 48/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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