Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.339 Anfragen

Wagen tiefer gelegt? Selber schuld!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Legt ein Autofahrer seinen Wagen extrem tiefer (im vorliegenden Fall 7 cm Bodenabstand), so kann kein Schadenersatz verlangt werden, wenn der Autofahrer mit dem Wagen auf einem Firmengelände aufsitzt und ein Unterbodenschaden entsteht. Die Risiken, die mit der Tieferlegung verbunden sind, muß der Fahrer selbst tragen.
Ein anderes kann nur gelten, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen würde, was vorliegend jedoch nicht der Fall war.


LG Coburg, 07.01.2004 - Az: 32 S 87/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant