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Wagen tiefer gelegt? Selber schuld!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Legt ein Autofahrer seinen Wagen extrem tiefer (im vorliegenden Fall 7 cm Bodenabstand), so kann kein Schadenersatz verlangt werden, wenn der Autofahrer mit dem Wagen auf einem Firmengelände aufsitzt und ein Unterbodenschaden entsteht. Die Risiken, die mit der Tieferlegung verbunden sind, muß der Fahrer selbst tragen.
Ein anderes kann nur gelten, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen würde, was vorliegend jedoch nicht der Fall war.


LG Coburg, 07.01.2004 - Az: 32 S 87/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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