Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.821 Anfragen

Wagen tiefer gelegt? Selber schuld!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Legt ein Autofahrer seinen Wagen extrem tiefer (im vorliegenden Fall 7 cm Bodenabstand), so kann kein Schadenersatz verlangt werden, wenn der Autofahrer mit dem Wagen auf einem Firmengelände aufsitzt und ein Unterbodenschaden entsteht. Die Risiken, die mit der Tieferlegung verbunden sind, muß der Fahrer selbst tragen.
Ein anderes kann nur gelten, wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen würde, was vorliegend jedoch nicht der Fall war.


LG Coburg, 07.01.2004 - Az: 32 S 87/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach