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Zum Einfädeln nicht die Standspur nehmen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Kann sich ein Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn aufgrund von starkem Verkehr nicht einfädeln, so berechtigt dies nicht zur Nutzung der Standspur zum weiterfahren. Notfalls ist am Ende der Beschleunigungsspur zu stoppen und auf eine Lücke zu warten.
Im vorliegenden Fall hatte

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