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Bei Müllwagen mindestens zwei Meter Abstand

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein Müllwagen passiert, so sollte ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten oder strikt mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Für derartige Situationen gelten die Regeln für an Haltestellen wartende Busse.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall führ ein Autofahrer mit Tempo 20 an einem stehenden Müllwagen vorbei. Gleichzeitig versuchte ein Arbeiter, welcher nicht auf das herannahende Fahrzeug achtete, die Straße zu überqueren, um von der anderen Straßenseite Müllsäcke einzusammeln. Der Müllarbeiter wurde vom Fahrzeug erfasst und verletzt.

Die Schuld wurde zu gleichen Teilen verteilt, da der Arbeiter nicht auf den Verkehr geachtet hatte und der Autofahrer nicht die notwendige besondere Vorsicht beim Vorbeifahren hatte walten lassen.

Die Arbeiter, so das Gericht, arbeiteten oftmals unter Zeitdruck und seien gegenüber dem Umgang mit dem Straßenverkehr abgestumpft. Bei zwei Meter Mindestabstand oder mit Schrittgeschwindigkeit sei der Unfall vermeidbar gewesen.


LG Münster - Az: 17 O 83/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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