Die Polizei kann Radarwarngeräte in Autos beschlagnahmen und diese vernichten, auch dann, wenn das Gerät nicht eingeschaltet war. Ein Mitführen eines solches Gerätes kann nur dem Zwecke dienen, die zulässige Geschwindigkeit überschreiten zu wollen, ohne das mit Folgen zu rechnen sei. Dies ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Daher ist die Vernichtung des Gerätes rechtens, da mit einer späteren Herausgabe der ursprüngliche, unerwünschte Zustand wieder hergestellt werden kann.
VGH Bayern - Az: 24 ZS 98/1588
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...