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Vernichtung von Radarwarnern rechtens

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Polizei kann Radarwarngeräte in Autos beschlagnahmen und diese vernichten, auch dann, wenn das Gerät nicht eingeschaltet war.
Ein Mitführen eines solches Gerätes kann nur dem Zwecke dienen, die zulässige Geschwindigkeit überschreiten zu wollen, ohne das mit Folgen zu rechnen sei. Dies ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Daher ist die Vernichtung des Gerätes rechtens, da mit einer späteren Herausgabe der ursprüngliche, unerwünschte Zustand wieder hergestellt werden kann.


VGH Bayern - Az: 24 ZS 98/1588


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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