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Mit 14 Punkten liegt eine Gefährdung der Allgemeinheit vor!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Inhaber eine Fahrerlaubnis, der 14 Punkte oder mehr gesammelt hat, stellt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit dar. Für die Zukunft kann dies nur dann behoben werden, wenn an einem Aufbauseminar teilgenommen wird. Tut der Inhaber der Fahrerlaubnis dies nicht, stellt er weiterhin eine solche Gefährdung der Allgemeinheit dar. Deshalb muss die Fahrerlaubnis zwingend entzogen werden. Persönliche finanzielle Umstände sind in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Hierdurch kann keine Entkräftung der gesetzgeberischen Grundwertung erfolgen.


VG Meiningen, 19.08.2010 - Az: 2 E 350/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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