Bei Unfällen, die sich auf einem öffentlichen Parkplatz ereignen, ist zu beachten, dass die Regeln der StVO nur eingeschränkt bzw. modifiziert gelten. Hier trifft jeden Verkehrsteilnehmer die Pflicht zur gesteigerten Rücksichtnahme, die bei einem Zusammenstoß von beiden verletzt worden sein dürfte, so dass in diesen Fällen in aller Regel eine Schadensteilung vorzunehmen sein wird.