Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.074 Anfragen

Wohnmobil gehört nicht auf die Straße!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein Wohnmobil so auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellt wird, dass dies die Anwohner gefährdet, haben die Anwohner ein Anrecht auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde.

Von einer solchen konkreten Gefahr ist auszugehen, wenn aufgrund des parkenden Wohnmobils lediglich 2,30 m verbleiben und der fließende Verkehr deshalb gezwungen wird, auf den Gehweg vor dem Haus der Anwohner auszuweichen. Vorliegend waren Fahrbahn und Gehweg baulich und gestalterisch eindeutig unterschieden. Dass der Gehweg mangels eines Hochbordes erleichtert befahren werden kann, ändert nichts daran, dass er gem. § 2 Abs.1 S.1 StVO grundsätzlich nicht befahren werden darf.

Aus diesem Grunde war vorliegend eine Verletzung öffentlich - rechtlich geschützter Individualinteressen durch Einwirkung des Straßenverkehrs über dass nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß gegeben.


VG Stade, 04.06.2014 - Az: 1 A 2664/12

ECLI:DE:VGSTADE:2014:0604.1A2664.12.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant