Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.776 Anfragen

Rückwärtseinparken in einer Einbahnstraße

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das reine Einparken durch Zurücksetzen in einer Einbahnstraße ist zulässig, da hier lediglich ein zulässiges Rangieren vorliegt. Das Zurückstoßen, um die Parklücke zu erreichen, ist in Einbahnstraßen aber ein Fahren entgegen der Fahrtrichtung und somit nicht vom Schutzbereich des § 10 StVO umfasst.


LG Berlin, 22.07.2013 - Az: 44 S 191/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant