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Rückwärtseinparken in einer Einbahnstraße

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das reine Einparken durch Zurücksetzen in einer Einbahnstraße ist zulässig, da hier lediglich ein zulässiges Rangieren vorliegt. Das Zurückstoßen, um die Parklücke zu erreichen, ist in Einbahnstraßen aber ein Fahren entgegen der Fahrtrichtung und somit nicht vom Schutzbereich des § 10 StVO umfasst.


LG Berlin, 22.07.2013 - Az: 44 S 191/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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