Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.217 Anfragen

Leerfahrt des Abschleppunternehmens

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sollen die Kosten einer (vermeintlichen) Leerfahrt berechnet werden, so kann dies nur dann verlangt werden, wenn eine genaue Zuordnung des falsch geparkten Fahrzeugs zum konkret tätig gewordenen Abschleppfahrzeug erfolgen kann. Ist dies nicht möglich, so liegt kein ausreichender Kausalitätsnachweis vor, so dass Leerfahrtskosten nicht verlangt werden können, wenn das falsch parkende Fahrzeug nach erfolgter Benachrichtigung des Abschleppunternehmens aber vor dem Abschleppvorgang aus der Parkverbotszone entfernt und dann ordnungsgemäß abgestellt wurde.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant