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Grünstreifen kann Seitenstreifen sein!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grünstreifen können, wenn sie befahrbar sind, Seitenstreifen sein. Bei dem Begriff des Seitenstreifens handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv bestehend aus den Wortstämmen Seiten und Streifen. Der Begriff des Streifens wird im Verkehrsrecht vielfach gebraucht. Bei einem Seitenstreifen handelt es sich somit um eine Fläche, die über einen längeren Abschnitt an der Seite einer Fahrbahn oder besser eines Fahrstreifens liegt.

Konsequenz: Wird für den fraglichen Seitenstreifen mittels Verkehrszeichen das Parken untersagt, stellt das Parken eines Fahrzeugs auf dem Streifen eine Ordnungswidrigkeit dar.


AG Schmallenberg, 15.07.2011 - Az: 6 OWI 2/11 B


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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