Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.133 Anfragen

Absolutes Halteverbot übersehen - gilt nicht als Ausrede!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend hatte ein Fahrer sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot geparkt. Das Auto war in der Folge abgeschleppt worden. Der Fahrer klagte gegen den Gebührenbescheid und gab an, das Parkverbotsschild nicht gesehen zu haben. Das Schild sei von einem Baustellenschild verdeckt gewesen. Zudem sei von seinem Fahrzeug keine Behinderung ausgegangen.
Das Gericht folgte der Argumentation nicht - Gebührenbescheid und Abschleppmaßnahme waren rechtmäßig. Maßgeblich ist nämlich nur die objektive Wahrnehmbarkeit des Schildes und diese war gegeben. Das Anfangschild der Halteverbotszone war ohne weiteres wahrnehmbar.


VG Köln, 29.12.2010 - Az: 20 K 678/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant