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Vor Botschaften besser nicht falsch parken!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Parkt ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug in einem durch absolute Halteverbote festgesetzten Sicherheitsbereich vor einer Botschaft, so muss mit der sofortigen Umsetzung gerechnet werden, wenn zur Bewachung eingesetzte Polizisten den Vorgang beobachtet haben.

Die Beamten, die zum Schutz von Botschaften oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt sind, können nicht über die Berechtigung zum Parken an dieser Stelle entscheiden.

In derartigen Sicherheitsbereichen ist die Fahrzeugumsetzung generell rechtmäßig. Eine konkrete Behinderung im Einzelfall ist hierbei nicht erforderlich.


VG Berlin, 30.07.2008 - Az: 11 A 320.08

ECLI:DE:VGBE:2008:0730.11A320.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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