Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.753 Anfragen

Vor Botschaften besser nicht falsch parken!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Parkt ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug in einem durch absolute Halteverbote festgesetzten Sicherheitsbereich vor einer Botschaft, so muss mit der sofortigen Umsetzung gerechnet werden, wenn zur Bewachung eingesetzte Polizisten den Vorgang beobachtet haben.

Die Beamten, die zum Schutz von Botschaften oder anderen öffentlichen Einrichtungen eingesetzt sind, können nicht über die Berechtigung zum Parken an dieser Stelle entscheiden.

In derartigen Sicherheitsbereichen ist die Fahrzeugumsetzung generell rechtmäßig. Eine konkrete Behinderung im Einzelfall ist hierbei nicht erforderlich.


VG Berlin, 30.07.2008 - Az: 11 A 320.08

ECLI:DE:VGBE:2008:0730.11A320.08.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant