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Parkverbot gilt auch für Schwerbehinderte!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar gelten für Schwerbehinderte zahlreiche Parkerleichterungen, bestimmte Parkverbote sind aber dennoch zu beachten. Hierzu zählt das Parkverbot auf Busparkplätzen. Es kann erwartet werden, daß sich ein Schwerbehinderter an die übrigen, für alle Verkehrsteilnehmer geltenden Halte- und Parkverbote hält.


VG Dresden, 22.06.2007 - Az: 14 K 2188/06

ECLI:DE:VGDRESD:2007:0622.14K2188.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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