Zwar gelten für Schwerbehinderte zahlreiche Parkerleichterungen, bestimmte Parkverbote sind aber dennoch zu beachten. Hierzu zählt das Parkverbot auf Busparkplätzen. Es kann erwartet werden, daß sich ein Schwerbehinderter an die übrigen, für alle Verkehrsteilnehmer geltenden Halte- und Parkverbote hält.
VG Dresden, 22.06.2007 - Az: 14 K 2188/06
ECLI:DE:VGDRESD:2007:0622.14K2188.06.0A
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