Gibt ein Inhaber einer Fahrerlaubnis durch geringfügige Ordnungswidrigkeiten zu erkennen, grundsätzlich nicht zur Einhaltung von Parkvorschriften bereit zu sein, kann dies Zweifel an der Fahreignung begründen. Im vorliegenden sprachen mehr als 300 Knöllchen innerhalb von drei Jahren eine deutliche Sprache. Der Entzug der Fahrerlaubnis wurde daher bestätigt.
VG Berlin, 09.05.2007 - Az: VG 11 A 247.07
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