Ein Parkplatzbetreiber muß die Stellflächen streuen - insbesondere bei gebührenpflichtigen Parkplätzen. Dies gilt auch dann, wenn ein Schild aufgestellt wird, nach dem bei Schnee und Eis nicht geräumt und nicht gestreut wird. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Kunden wenigsten eine Möglichkeit
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