Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.629 Anfragen

Vom eigenen Behindertenparkplatz wird man nicht abgeschleppt!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde der Behindertenparkausweis nicht sichtbar im Fahrzeug ausgelegt und das Fahrzeug daher vom dem Halter zugewiesenen Schwerbehindertenparkplatz abgeschleppt, so muß der Halter die Kosten nicht bezahlen. Auch wenn ein Verkehrsverstoß vorlag

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VG Neustadt, 02.07.2004 - Az: 7 K 693/04.NW


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant