Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.234 Anfragen

Was darf fürs Abschleppen verlangt werden?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Kosten für das Abschleppen eines falsch geparkten oder aufgebrochen vorgefundenen Fahrzeuges sind der Kommune vom Halter zu bezahlen, sofern diese marktüblich sind.

Die Rechtmäßigkeit der Höhe dieser Kosten ist an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen. Auch gegenüber den für eine Sicherstellung konkret entstehenden Kosten ist grundsätzlich der Einwand der "Unangemessenheit" der tatsächlich entstandenen Kosten, insbesondere auch in Abschleppfällen, zulässig.

Unter diesem Gesichtspunkt ist die Höhe der tatsächlich für die Sicherstellung entstandenen Kosten dahin zu überprüfen, ob sie geeignet, insbesondere erforderlich und zumutbar waren. Die Kosten sind dann nicht erforderlich, wenn sie im Vergleich zu den üblichen Kosten für eine vergleichbare Handlung bzw. Maßnahme als überhöht anzusehen sind.

Eine allgemeine rechtliche Prüfung der Kostenhöhe unter diesem Gesichtspunkt ist aber nur dann zulässig, wenn es keine konkrete, rechtmäßig die Höhe der Kosten abschließende Regelung gibt.

Unerheblich ist hierbei jedoch, dass die Kosten in anderen Städten ggf. günstiger liegen. Hier ist zum einen darauf zu verweisen, dass die Leistungen zum Teil nicht miteinander vergleichbar sind, da, was gerade einen erheblichen Teil der Zuschläge ausmacht, in anderen Großstädten überwiegend keine jederzeitige Auskunft über den Verbleib des abgeschleppten Kraftfahrzeuges gegeben wird und insbesondere keine Herausgabe des Kraftfahrzeuges rund um die Uhr erfolgt.


VGH Hessen, 29.08.2000 - Az: 11 UE 537/98

ECLI:DE:VGHHE:2000:0829.11UE537.98.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant