Das Hinterlegen einer Mobilfunknummer hinter der Scheibe eines falsch parkenden Wagens ist kein ausreichender Schutz vor dem Abschleppen des betroffenen Wagens.
Im vorliegenden Fall entschied so das Gericht im Falle eine Falschparkers, der sein auf einem Behindertenparkplatz geparktes Fahrzeug mit
seiner Visitenkarte ausstattete.
Im vorliegenden Fall entschied so das Gericht im Falle eine Falschparkers, der sein auf einem Behindertenparkplatz geparktes Fahrzeug mit
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VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - Az: 1 S 1248/02
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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