Mobilfunknummer an der Autoscheibe als Schutz vor Abschleppen?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Hinterlegen einer Mobilfunknummer hinter der Scheibe eines falsch parkenden Wagens ist kein ausreichender Schutz vor dem Abschleppen des betroffenen Wagens. Im vorliegenden Fall entschied so das Gericht im Falle eine Falschparkers, der sein auf einem Behindertenparkplatz geparktes Fahrzeug mit seiner Visitenkarte ausstattete.