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Leasingfahrzeug mit Gebrauchspuren an der Heckscheibe
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Schäden an der Heckscheibe eines zurückgegeben
Leasingfahrzeugs, die die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeug nicht beeinflussen, sind Schäden als übliche Gebrauchsspuren zu klassifizieren und lösen keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Leasingnehmer aus.
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