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Abnutzungs- und Gebrauchsspuren bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Leasingfahrzeug zurückgegeben und hierbei nur gängige Abnutzungs- und Gebrauchsspuren festgestellt, die zu der Laufzeit und -leistung des Pkw passen, so kann keine Wertminderung wegen dieser Schäden in Abzug gebracht werden. Sie können schlichtweg nicht als ausgleichspflichtige Schäden qualifiziert werden.

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