Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Das
Handy-Verbot und das damit verbundene Aufnahmeverbot des Geräts während der Fahrt gilt ausnahmslos.
Daher wurde ein Lkw-Fahrer im vorliegenden Fall zu einem Bußgeld i.H.v. 60,00 € verurteilt, weil er sein Handy während der Fahrt zum Laden angeschlossen und es hierzu in der Hand gehalten hatte.
Das Anschließen eines Handys zum Laden stellt eine Nutzung im Sinne des
§ 23 Abs. 1a StVO dar. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat. Das Nutzungsverbot umfasst sämtliche Bedienfunktionen und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie vorliegend das Anschließen zum Laden.
Hierzu führte das Gericht aus:
Durch das angefochtene Urteil hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60,00 € verurteilt.
Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
Der Betroffene habe mit einem LKW die BAB 28 befahren, wobei er wissentlich und willentlich ein Mobiltelefon in der Hand gehalten habe, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen.
Gegen dieses Urteil wendet sich der Betroffene mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.
Der ursprünglich zuständige Einzelrichter hat die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
Die Rechtsbeschwerde ist deshalb gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 OWiG zulässig.
In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg.
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